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Warum du deinen Kunden einen Teil deiner Gage zurückzahlen solltest 

 Mai 22, 2018

By  AuflegenMitErfolg

Warum du deinen Kunden einen Teil deiner Gage zurückzahlen solltest

Wie heißt es so schön: "Geben ist seliger denn nehmen." Dieses Sprichwort birgt viel mehr Tiefe, als es auf den ersten Blick scheint und als es durch die inflationäre Benutzung vermuten lässt. Man denkt schon gar nicht mehr großartig darüber nach, aber man sollte es sich wirklich zu Herzen nehmen. So wird es mit Sicherheit nicht schaden, hin und wieder einen Teil deiner Gage an deine Auftraggeber auszuschütten.


Warum das Ganze?

Allgemein ist es deutlich leichter, alte Kunden zu halten, als neue zu akquirieren. Man kennt sich, du weißt was dich erwartet, wenn du einen Auftrag bekommst und dein Gegenüber kann sich ebenfalls auf deine Leistung verlassen.

Sowieso solltest du immer darauf bedacht sein, nachhaltig zu wirtschaften. Es wird dich nicht lange voran bringen, wenn du von Residency zu Residency hüpfst, deine Stammlocation öfter wechselst als deine Unterhose und deine aktuellen Kontakte für neue regelmäßig links liegen lässt.

Das fühlt sich vielleicht erst einmal nach Fortschritt an - wird sich aber mit der Zeit rächen und verbaut dir deinen Weg. Wenn du also einmal Veranstalter oder DJ-Kollegen gefunden hast, mit denen du gerne zusammen arbeitest, dann pflege diese Kontakte. So wirst du durch sie und deren Umfeld nachhaltig und regelmäßig an Bookings gelangen.


Aus marketing-technischer Sicht ist das Sprichwort "Geben ist seliger denn nehmen" für deinen Booking-Kalender ein wahrer Goldesel. Es gibt mehrere Ebenen, auf denen psychologische Prinzipien für dich arbeiten, um dir neue Aufträge wie von Geisterhand an Land zu ziehen.

"Geben ist seliger denn nehmen."


Aber in welcher Form soll dieses "Geben" denn nun statt finden?

Kostenlos auflegen ist definitiv keine Option (zum Artikel)!

Zum einen kannst du, wenn du vor allem im privaten Bereich tätig bist und ein Booking erfolgreich hinter dich gebracht hast, auf deiner Rechnung einen Gutschein hinterlegen. Alternativ kannst du auch in den Umschlag mit der Rechnung einen Gutschein beilegen. Dieser berechtigt den Besitzer dazu, beim nächsten Booking einen Discount in Höhe von X % auf deine Gage zu erhalten. Alternativ kannst du bei der erfolgreichen Vermittlung eines Bookings eine Provision in Höhe von X % deiner Gage ausschreiben. Die Provision kann dann bar ausgezahlt werden oder, noch besser, mit der Gage eines zukünftigen Bookings seinerseits verrechnet werden.


Das Prinzip der Verknappung

Die erste Variante solltest du mit einem zeitlichen Rahmen abstecken, damit das Prinzip der Verknappung für dich arbeitet. Generell greift bei beiden Varianten das Prinzip der Reziprozität und zu guter Letzt hat jeder Mensch ein Grundbedürfnis zu sparen.
So machst du auf der einen Seite deinen Auftraggebern eine Freude und auf der anderen setzt du sie indirekt unter Druck, dich innerhalb eines bestimmten Zeitraums erneut zu buchen oder weiter zu vermitteln.

"Mit Rabattaktionen machst du auf der einen Seite deinen Auftraggebern eine Freude und auf der anderen setzt du sie indirekt unter Druck, dich innerhalb eines bestimmten Zeitraums erneut zu buchen oder weiter zu vermitteln."


Wichtig ist dabei, das du den Überblick darüber behältst, wie viele Gutscheine im Umlauf sind oder wem du welche ausgestellt hast, damit du nicht ausgenommen wirst und nur noch Bruchteile deiner üblichen Gage erhältst. Außerdem sollte die Provision für einen vermittelten Gig erst ausbezahlt werden, wenn der Gig wirklich zustande gekommen ist und du die Gage dafür erhalten hast. Eine Zusage oder Anfrage reicht hier nicht - du wirst sonst drauf zahlen.


Wie viel Rabatt ist sinnvoll?

Sowieso empfehlen wir lediglich 10-20% Rabatt auf deine Gage zu gewähren. Alles darunter wirkt, als möchtest du deine Auftraggeber mit Möchtegern-Rabatten ködern und darüber wird die Luft für dich sehr dünn werden, noch etwas bei deinen Gigs zu verdienen.
Du kannst Gutscheine außerdem z.B. einmal im Jahr in Form von Karten an deine ehemaligen Kunden verschicken. Dafür benötigst du logischerweise eine Kundenkartei, was wir dir stark ans Herz legen und dich so regelmäßig ins Gedächtnis ruft.


Alternative Möglichkeiten

Außerdem kannst du auf Flyern oder in Broschüren derartiges über dich hinterlegen. Diese kannst du in deiner Gegend verteilen, einwerfen und an günstigen Orten auslegen.
Darüber hinaus kannst du Rabattaktionen per Newsletter verschicken oder z.B. auch Vergünstigungen über Social Media verlosen.

Wenn du im Gastronomiebereich tätig bist und nicht für Privatleute, Firmen usw. auflegst, dann ist dieses Vorgehen eher verpönt und wird für schräge Blicke sorgen. Das ist jedoch kein Grund, prinzipiell auf dieses Vorgehen zu verzichten. Du kannst einen Discount deiner Gage für zukünftige Bookings z.B. mündlich mitteilen oder wenn du vermittelt wurdest, ganz unverhofft eine Provision an den Vermittler weitergeben oder dich anderweitig mit einer Einladung zum Essen usw. erkenntlich zeigen.

Das Prinzip dahinter bleibt dasselbe. Deswegen müsst ihr nur allgemein verstehen, wie es funktioniert. In welcher Form ihr es nun anwendet, bleibt euch überlassen, aber vergesst niemals - "Geben ist seliger denn nehmen."

Patrick Lübcke

AuflegenMitErfolg


Redakteur

Robert Hain

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