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Aus diesem Grund solltest du als DJ kein Kleingewerbe anmelden 

 Mai 14, 2018

By  AuflegenMitErfolg

Aus diesem Grund solltest du als DJ kein Kleingewerbe anmelden!

Wer als professioneller DJ aktiv sein möchte, der ist nicht mehr nur Musiker, sondern muss sich ab diesem Zeitpunkt mit mehreren Arbeitsbereichen beschäftigen (zum Artikel). Als professioneller DJ braucht man ein Gewerbe. Wenn du keine Rechnungen ausstellen darfst, wirst du nicht von gewerblichen Veranstaltern gebucht und darfst auch gar keine Gage annehmen. Andernfalls arbeitest du schwarz und begehst Steuerhinterziehung – kostenlos auflegen sollst du natürlich auch nicht.

Die Anmeldung eines Einzelunternehmens

In der Regel macht es für dich als Dienstleister Sinn, dieses Gewerbe in Form eines Einzelunternehmens anzumelden. Dafür gehst du zu deinem Gemeindeamt, füllst diverse Formulare aus und erklärst, was die Absicht dieser Unternehmung ist. Nach ein paar Wochen und der steuerlichen Erfassung später hast du dann offiziell ein Gewerbe. Ob du nebenbei noch einen normalen Job ausübst, hat darauf keinen Einfluss.

Du hast außerdem noch die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Das klassische, eigenständige Kleingewerbe gibt es nämlich nicht. Du bist wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst trotzdem ein Einzelunternehmen. Da du das entscheiden musst, bevor du die Anmeldung tätigst, möchten wir dich über die Konsequenzen dieser Entscheidung aufklären. Die Kleinunternehmerregelung besagt, das du zwar ein Einzelunternehmen führst, aber eben ein sehr kleines und deswegen gesondert behandelt wirst.

Hard-Facts

Wenn du dich für das Kleingewerbe entscheidest, darfst du 22.000€ Umsatz im aktuellen Kalenderjahr und 50.000€ Umsatz im Folgejahr nicht überschreiten. Das wird für dich auch als gestandener DJ mit einigen Gigs im Monat schwierig. Von daher brauchst du dir darum erst mal keine Gedanken machen.

“Die Kleinunternehmerregelung besagt, das du zwar ein Einzelunternehmen führst, aber eben ein sehr kleines und deswegen gesondert behandelt wirst.”

Außerdem ist deine Steuererklärung deutlich vereinfacht, indem du eine einfache Gewinn und Verlust (GuV) Aufstellung machen musst und so lediglich deine Einnahmen und Ausgaben gegenüber stellst.

Die Krux mit der Mehrwertsteuer…

Der große Punkt, um den es sich eigentlich dreht, ist, dass du keine Mehrwertsteuer, auch genannt Umsatzsteuer, ausweist. Wenn du also Rechnungen ausstellst, dann lässt du die 19% Mehrwertsteuer, die normal auf derartige Dienstleistungen fällig wird, einfach weg. Somit geht der gesamte Verdienst der Gage in deine Tasche. Unter Umständen musst du am Ende des Jahres die Einnahmen durch die Einkommenssteuer versteuern. Das wird dann fällig, wenn dein Gewinn9000€ übersteigt.

Der Clou an der ganzen Geschichte ist jedoch, dass Unternehmer normalerweise vorsteuerabzugsberechtigt sind. Das bedeutet, dass sie zwar die Mehrwertsteuer ausschreiben aber dafür die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen und Produkte, die sie beziehen, wieder erstattet bekommen. Du als Kleinunternehmer darfst das nicht, da du auch nicht mit Mehrwertsteuer fakturierst.

“Als Kleinunternehmer bist du nicht vorsteuerabzugsberechtigt, da du auch nicht mit Mehrwertsteuer fakturierst.”

Was bedeutet das nun im Klartext?

Wenn du also vorsteuerabzugsberechtigt bist und dir z.B. einen Mixer für 1000€ kaufst, enthält dieser Preis logischerweise 19% Mehrwertsteuer. Wenn du dann zusätzlich eine Gage von 1190€ (inkl. 19% Mehrwertsteuer) ausschreibst, bist du, wenn man die beiden Beträge gegen rechnet, erst einmal 190€ im Plus. Du musst die 19% Mehrwertsteuer auf deine Gage jedoch an den Staat abführen, wodurch wir bei 0€ landen. Du kannst dir aber dann im gleichen Atemzug die 19 % Mehrwertsteuer auf deinen Mixer wieder holen und bist somit unterm Strich 190€ im Plus.

Wenn du nicht vorsteuerabzugsberechtigt bist, dann kaufst du dir ebenfalls einen Mixer für 1000€ und schreibst eine Gage in Höhe von 1000€ aus. Du musst auf deine Gage keine Steuer abführen, wodurch die 1000€ komplett an dich gehen aber du kannst dir auch nicht die Steuer für den Mixer wieder holen. Unterm Strich also ganz einfach:1000€ -1000€ = 0€Der vorsteuerabzugsberechtigte DJ ist in diesem Beispiel also 190€ reicher als der mit einem Kleingewerbe.

Fazit

Wenn du also hauptsächlich für private Kunden auflegst, dann solltest du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sonst wirst du lediglich 19% teurer als deine Konkurrenz oder musst auf 19% deiner Einnahmen verzichten. Du bist also weniger konkurrenzfähig. Da du als DJ zwar regelmäßig Ausgaben hast aber deine Dienstleistung nicht von dem Ein- und Verkauf von Waren abhängt, macht das nur bedingt Sinn. Als DJ für gewerbliche Kunden wie Discotheken, Clubs und öffentliche Veranstaltungen solltest du auf diese Regelung verzichten und KEIN Kleingewerbe anmelden. Da diese Kunden ebenfalls ein Gewerbe angemeldet haben wie du, können sie sich die Mehrwertsteuer wieder zurück holen. Somit ist es keine finanzielle Belastung für sie und du kannst dir in diesem Zug die Mehrwertsteuer deiner Anschaffungen ebenfalls wieder holen. So wirst du unterm Strich mehr verdienen!

AuflegenMitErfolg


Redakteur

Robert Hain

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